Dr. Roth & Muschke GmbH

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Schlagzeilen

 

 

Verlängerung der Frist für die Abgabe von Anträgen auf Vorsteuervergütung für das Kalenderjahr 2009

 

Der EU-Ministerrat hat am 14.10.2010 die Frist, bis zu der EU-einheitlich Vorsteuer-Vergütungsanträge für das Kalenderjahr 2009 eingereicht werden können, bis zum 31.3.2011 verlängert. Eine entsprechende Umsetzung dieser Verlängerung

durch Änderung der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung ist nicht mehr möglich. Das Bundesfinanzministerium lässt es deshalb zu, dass im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer die Vergütung von Vorsteuerbeträgen für das

Kalenderjahr 2009 bis zum 31.3.2011 beantragen können. Entsprechend kann ein im Inland ansässiger Unternehmer einen Antrag auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen EU-Mitgliedstaat für das Kalenderjahr 2009 dem

Bundeszentralamt für Steuern bis zum 31.3.2011 übermitteln.